
Als Zweite Gesellschaft bezeichnet man in den (gerade noch) ständisch gegliederten Gesellschaften des 19. Jahrhunderts Personen bzw. Familien, die weder zum hohen Adel (der „Ersten Gesellschaft“) noch zum „Volk“ im landläufigen Sinne gehörten. == Begriff == Zur zweiten Gesellschaft zählten geadelte Wirtschaftstreibende, Beamte, Künstl...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zweite_Gesellschaft
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